ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN (ADSp)
Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der ADSp neueste Fassung
und haben die Police Aon HRS 2003 VH bei der Firma Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH gezeichnet.
Die ADSp beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB, für Schäden im speditionellem Gewahrsam auf 5 EUR/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg, sowie darüber hinaus je Schadensfall bzw. -ereignis auf 1 Mio bzw. 2 Mio EUR oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ergänzend wird vereinbart, dass Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI, § 660 HGB zugunsten des Auftraggebers erweitert.
Rechts finden sie die vollständigen ADSp zum downloaden.
