Kontakt / Impressum
– Sander Spedition –
Hans Sander Güterlinien Nah– und Fernverkehr,
Spedition und Lagerung GmbH & Co. KG
Zentrale Itzehoe
Gasstraße 9
25524 Itzehoe
Tel. (0 48 21) 13 40 – 0
Fax (0 48 21) 13 40 – 10
bsander@sander-spedition.de
www.sander-spedition.de
Registergericht: AG25421 Pinneberg
Handelsregisternummer: HRA 274 IZ
Geschäftsführende Komplementärin:
Sander Spedition GmbH
Registergericht: AG25421 Pinneberg
Handelsregisternummer: HRB 597 IZ
Geschäftsführer:
Jürgen Wilhelm, Bernd Sander, Wolfgang Sander
U.St.–ID–Nr.: DE 134772463
ILN.: 40 45849 00000 8
Bankverbindung:
Sparkasse Westholstein – BLZ 222 500 20 – Konto 20 20 793
IBAN–Nr.: DE 32 2225 0020 0002 0207 93
BIC–Nr.: HSHNDEH1IZH
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Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der ADSp und Logistik-AGB jeweils neueste Fassung und haben die Police Aon HRS 2003 VH bei Firma Aon Jauch & Hübener GmbH gezeichnet.
In Ziffer 23 ADSp ist unsere Haftung sowie deren Limitierung geregelt, die wir Ihnen hiermit ausdrücklich zur Kenntnis geben.
- 23.
- Haftungsbegrenzungen
- 23.1
- Die Haftung des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) ist mit Ausnahme der verfügten Lagerung der Höhe nach begrenzt.
- 23.1.1
- auf € 5 für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Sendung;
- 23.1.2
- bei einem Schaden, der an dem Gut während des Transports mit einem Beförderungsmittel eingetreten ist, abweichend von Ziffer 23.1.1 auf den für diese Beförderung gesetzlich festgelegten Haftungshöchstbetrag;
- 23.1.3
- bei einem Verkehrsvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln unter Einfluss einer Seebeförderung, abweichend von Ziffer 23.1.1 auf 2 SZR für jedes Kilogramm.
- 23.1.4
- in jedem Schadenfall höchstens auf einen Betrag von € 1 Mio. oder 2 SZR für jedes Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- 23.2
- Sind nur einzelne Packstücke oder Teile der Sendung verloren oder beschädigt worden, berechnet sich die Haftungshöchstsumme nach dem Rohgewicht
- –
- der gesamten Sendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist
- –
- des entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist
- 23.3
- Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von € 100.000 je Schadenfall. Die §§ 431 Abs. 433 HGB bleiben unberührt.
- 23.4
- Die Haftung des Spediteurs ist in jedem Fall, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadensereignis erhoben werden, begrenzt auf € 2 Mio. je Schadenereignis oder 2 SZR für jedes Kilogramm der verlorenen und beschädigten Güter, je nachdem, welcher Betrag höher ist, bei mehreren Geschädigten haftet der Spediteur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche.
- 23.5
- Für die Berechnung des SZR gilt § 431 Abs. 4 HGB
Betreuung dieser Webseite:
Janzen & Partner Werbeagentur GmbH & Co. KG
Norderschlag 61, 25813 Husum
In der Rubrik Downloads finden Sie die vollständigen „Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen“
(ADSp)
und Logistik-AGB.
